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   OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 6 W 2/22   

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https://dejure.org/2022,29066
OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 6 W 2/22 (https://dejure.org/2022,29066)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2022 - 6 W 2/22 (https://dejure.org/2022,29066)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2022 - 6 W 2/22 (https://dejure.org/2022,29066)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 6 W 2/22
    Zählt die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen zu den von der Behördenbediensteten zu erfüllenden Aufgaben ist davon auszugehen, dass dies bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, so dass durch die Teilnahme der Behördenbediensteten an dem Termin zur mündlichen Verhandlung kein Verdienstausfall entstanden ist (BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 630/12 Rn. 19; Thür. OLG, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15, Rn 4; jew. zit. nach juris).
  • OLG Jena, 25.03.2015 - 1 W 136/15

    Kostenfestsetzung, Verdienstausfall für die Terminwahrnehmung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2022 - 6 W 2/22
    Zählt die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen zu den von der Behördenbediensteten zu erfüllenden Aufgaben ist davon auszugehen, dass dies bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, so dass durch die Teilnahme der Behördenbediensteten an dem Termin zur mündlichen Verhandlung kein Verdienstausfall entstanden ist (BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 630/12 Rn. 19; Thür. OLG, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15, Rn 4; jew. zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2023 - 6 W 47/23
    Entgegen der Beschwerdebegründung ist jedenfalls für die hier in Rede stehende Sachverhaltskonstellation auch für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit höchstrichterlich geklärt, dass es an einem Verdienstausfall fehlt, soweit die Terminswahrnehmung seitens der juristischen Person des öffentlichen Rechts zu den von dieser zu erfüllenden Aufgaben gehört, die bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden sind und für deren Stellenanteile ein Budget zugewiesen ist (BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 630/12, NJW-RR 2014, 1096, Rn. 19; OLG Jena, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15, NJ 2016, 41; Senat, Beschluss vom 16.09.2022 - 6 W 2/22, BeckRS 2022, 28386).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt worden ist, sodass durch die Teilnahme des Amtsdirektors an den Verhandlungsterminen kein Verdienstausfall entstanden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16.09.2022 - 6 W 2/22, a.a.O., Rn. 5; OLG Jena, Beschluss vom 25.03.2015 - 1 W 136/15).

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